20.08.2026

© Adobe Stock
Bereits im Frühjahr 2024 publizierte die SVK-OHG die überarbeiteten Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter mit Verweis auf den Einsatz von Komplementärtherapie. Die bisher in einzelnen Opferberatungsstellen gemachten positiven Erfahrungen, wurden damit offiziell in die Empfehlungen für die Kantone aufgenommen. Diese Aufnahme ist aus Sicht der Autorinnen ein Meilenstein, der sie motiviert hat, ein Kompetenzzentrum für Komplementärtherapie und Opferhilfe aufzubauen. Entwickelt und geleitet wird dieses von Maia Ehrsam, Komplementärtherapeutin in Craniosacral Therapie und Supervisorin mit ausgewiesener Expertise und Fachkenntnissen im Gebiet der Opferhilfe.
«Durch die langen Wartefristen für psychologische Behandlungen entsteht die Gefahr einer Chronifizierung der (Trauma)Symptome. Zudem sprechen manche Opfer besser auf eine körperorientierte Therapie an oder sprachliche Hindernisse verunmöglichen eine Gesprächstherapie gänzlich. Komplementärtherapie kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.»
Pia Allemann, Co-Geschäftsleiterin der BIF Beratungsstelle für Frauen und Mitglied der schweizerischen Opferhilfekonferenz (SVK-OHG)
Qualifikation als Schlüssel zur Zusammenarbeit
Fundierte, spezifisch auf Gewaltbetroffene ausgerichtetes Fachwissen ist eine wichtige Voraussetzung für die Kooperation zwischen Fachpersonen der Komplementärtherapie und den Opferberatungsstellen. Therapierende müssen auf verschiedenen Ebenen für die spezifischen Themen sensibilisiert sein, um im komplexen Umfeld der Opferhilfe sicher und wirksam zu handeln:

© Adobe Stock
Unterschiedliche Umsetzung in den Kantonen
Die praktische Umsetzung der Empfehlung der Schweizerischen Opferhilfekonferenz liegt in der Verantwortung der Kantone und ihrer Fachstellen. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Komplementärtherapie in die Opferhilfe eingebunden wird. Die unterschiedliche Umsetzung in den Kantonen führt zu strukturellen Ungleichheiten(1). Die von Gewalt Betroffenen haben nicht überall die gleichen Möglichkeiten die Therapie- und Schutzangebote wie z.B. Körpertherapie und Frauenhäuser in Anspruch zu nehmen(2, 3). Je klarer die Zusammenarbeit geregelt ist, umso eher kommen die Betroffenen zu Informationen und professioneller Begleitung. Es benötigt ein Netz von Komplementärtherapeut*innen mit eidgenössischem Diplom, die über das spezifische Fachwissen verfügen, um mit den Opferberatungsstellen in der ganzen Schweiz zusammen zu arbeiten.

© Adobe Stock
Differenzierte Selbstwahrnehmung – ein wichtiger Prozessschritt
In der therapeutischen Arbeit mit Gewaltbetroffenen spielen Scham und Schuld sowie Affektregulation (oder Traumafolgereaktionen) eine zentrale Rolle. Für Therapierende ist zentral, mit Emotionen und Stressreaktionen professionell umgehen zu können, um einen sicheren Raum zu schaffen. Betroffene haben so die Möglichkeit, wieder Vertrauen zu fassen und sich anhand von Selbstregulationstechniken selbstwirksam, sicherer und kontrollierter zu erleben. Gerade durch die körperorientierten Zugänge der Methoden der Komplementärtherapie werden Selbstwahrnehmung und Selbstwirksamkeit unterstützt – zentrale Schritte im Prozess der Stabilisierung und der Verarbeitung traumatischer Erfahrungen.
Ein Beitrag zur ganzheitlichen Gesundheitsversorgung
Im Verlauf ihrer beruflichen Tätigkeit begegnen nahezu alle Komplementärtherapeut*innen Menschen, die eine Form von Gewalt erlebt haben. Entsprechend leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von Gewaltbetroffenen. Sie schauen hin, fragen nach und nehmen Anzeichen ernst, statt sie zu übersehen.
Die Aufnahme der Komplementärtherapie in die Empfehlungen der SVK-OHG ist damit mehr als nur ein administrativer Schritt. Sie ist ein Signal der Anerkennung für eine Berufsgruppe, die Verantwortung übernimmt und sich professionell einbringt. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass die Arbeit mit Gewaltbetroffenen ein gemeinsames, interdisziplinäres Anliegen bleibt – getragen von Fachwissen, Respekt und menschlicher Präsenz.
Autorinnen:
Susanne Kieser Jäggi, Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom Methode Yoga Therapie, Supervisorin, Gründerin und Inhaberin KT-Impuls GmbH
Dr. Gisela Stauber, Komplementärtherapeutin mit Branchenzertifikat Methode Yoga Therapie, Gründerin und Inhaberin KT-Impuls GmbH
Maia Ehrsam, Komplementärtherapeutin mit Branchenzertifikat Methode Craniosacraltherapie, Supervisorin, Leiterin Kompetenzzentrum Komplementärtherapie und Opferhilfe bei KT-Impuls GmbH
Quellen:
1 Netzwerk Istanbul-Konvention: Parallelbericht vom Oktober 2025
2 Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG): Istanbul-Konvention
3 Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG): Studie zur Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene
Beitrag teilen